Ist der Cookie-Banner wirklich konform?
Viele Banner verstoßen gegen TDDDG §25.

Ein Cookie-Banner allein reicht nicht. Er muss eine gleichwertige Ablehnen-Option bieten, darf keine Cookies vor der Einwilligung setzen und muss alle eingesetzten Tracking-Dienste korrekt dokumentieren. Der Scan prüft, ob der Banner tatsächlich vorhanden ist und ob die Ablehnen-Option erkennbar ist.

Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.

Häufige Cookie-Banner-Fehler

Kein Ablehnen-Button

Nur "Akzeptieren" und "Einstellungen" reicht nicht. Die Ablehnen-Option muss gleichwertig sichtbar sein.

Pre-Consent-Tracking

Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Tracker feuern bereits bevor der Besucher zugestimmt hat.

Dark Patterns

Akzeptieren in Grün und groß, Ablehnen in Grau und klein. Gerichte werten das zunehmend als unwirksame Einwilligung.

Kein Banner vorhanden

Wer Cookies setzt oder Tracking einsetzt und keinen Banner zeigt, verstößt direkt gegen TDDDG §25.

Wer prüft Cookie-Banner?

Verbraucherschutzverbände haben Klagebefugnis nach dem LG München I (Az. 33 O 14776/19). Auch Mitbewerber können abmahnen. Automatisierte Scanner machen es einfach, Verstöße zu finden.

Jetzt prüfen

Der Scan erkennt ob ein Cookie-Banner vorhanden ist und ob eine Ablehnen-Option erkennbar ist.

Website-URL eingeben und prüfen

Weitere Compliance-Prüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check, Google-Fonts-Check. Kosten-Übersicht: Was kostet eine Abmahnung.