Ist die Datenschutzerklärung noch aktuell?
8 Pflichtbereiche, die vorhanden sein müssen.

Nach DSGVO Art. 13 muss jede Website mit Datenverarbeitung eine vollständige Datenschutzerklärung bereitstellen. Der Scan prüft, ob alle 8 Pflichtbereiche abgedeckt sind und ob eingesetzte Drittanbieter-Dienste dokumentiert wurden.

Beim Scan: Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.

Die 8 Pflichtbereiche nach DSGVO Art. 13

1. Verantwortlicher

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen. Muss mit dem Impressum übereinstimmen.

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen

Warum werden Daten erhoben? Art. 6 Abs. 1 lit. a, b oder f DSGVO als Rechtsgrundlage benennen.

3. Empfänger

An wen werden Daten weitergegeben? Hosting-Anbieter, Analyse-Tools, Zahlungsanbieter auflisten.

4. Drittlandtransfer

Werden Daten in die USA oder andere Drittstaaten übermittelt? Garantien dokumentieren.

5. Speicherdauer

Wie lange werden Daten gespeichert? Konkrete Fristen pro Verarbeitungszweck angeben.

6. Betroffenenrechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.

7. Beschwerderecht

Hinweis auf das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

8. Drittanbieter-Dienste

Google Analytics, Fonts, Maps, Kontaktformulare, Social Media Plugins einzeln dokumentieren.

Häufigster Fehler: Drittanbieter nicht dokumentiert

Google Analytics läuft im Quellcode, steht aber nicht in der Datenschutzerklärung. Ein Tracking-Pixel wurde vom Baukasten-System installiert, ohne dass der Betreiber es weiß. Extern geladene Fonts übertragen IP-Adressen. Diese Lücken findet der Scan automatisch.

Weiterführende Prüfungen: Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check nach TDDDG §25, Google-Fonts-Check, AGB-Check, Widerrufsbelehrung-Check. Übersicht der Streitwerte im Artikel Was kostet eine Abmahnung. Speziell für Berufsgruppen: Coaches, Fotografen, Heilpraktiker, Arztpraxen, Vereine, Immobilienmakler, Handwerker, Gastronomie, Physiotherapeuten. Alle in der Branchen-Übersicht.