Für Coaches & Berater
Ist Ihre Coaching-Website abmahnsicher?
Die Lücken, die Coaches oft übersehen.
Als Coach oder Berater sind Sie online sichtbar, und genau das macht Sie auffindbar, auch für Abmahner. Kontaktformular, Newsletter, Buchungstool: Jedes davon ist ein möglicher Stolperstein. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Risiken bei Impressum, Datenschutz und Cookies.
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Warum gerade Coaches abgemahnt werden
Coaching-Websites sind oft schnell mit einem Baukasten gebaut, klar auffindbar und sammeln aktiv Kontaktdaten über Formulare und Newsletter. Das ist gut fürs Geschäft, schafft aber genau die Angriffsfläche, auf die Abmahner achten. Hinzu kommt: Viele Coaches arbeiten allein, ohne Rechtsabteilung, und übersehen technische Details, die im Hintergrund ihres Baukastens passieren.
Die 6 häufigsten Lücken auf Coaching-Websites
1. Unvollständiges Impressum
Berufsbezeichnung, Anschrift und bei Gewerbe die USt-IdNr. müssen rein. Viele Freiberufler vergessen Angaben oder verstecken das Impressum zu tief.
2. Kontaktformular ohne Hinweis
Jedes Formular erhebt personenbezogene Daten. Ohne Datenschutz-Hinweis und Verweis auf die Datenschutzerklärung fehlt die Grundlage.
3. Newsletter ohne Double-Opt-in
Newsletter-Anmeldungen brauchen eine bestätigte Einwilligung. Eine Anmeldung ohne Bestätigungsmail ist angreifbar.
4. Buchungstools aus den USA
Calendly, Cal.com oder ähnliche Tools übertragen Daten oft in die USA. Dieser Drittland-Transfer muss in der Datenschutzerklärung stehen.
5. Testimonials ohne Einwilligung
Namen, Fotos oder Stimmen zufriedener Klienten dürfen Sie nur mit deren dokumentierter Einwilligung öffentlich zeigen.
6. Cookies & Fonts vom Baukasten
Baukästen laden häufig Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.
Der Klassiker: das Kontaktformular
Fast jede Coaching-Seite hat ein Kontaktformular. Es erhebt Namen, E-Mail und oft sensible Anliegen. Fehlt daneben ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung, oder fehlt die Datenschutzerklärung selbst, ist das eine der am leichtesten auffindbaren Lücken überhaupt. Genau solche Stellen prüft der Scan automatisch und zeigt Ihnen, was fehlt.
Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check nach TDDDG §25, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Fotografen, Heilpraktiker.
Häufige Fragen
Braucht eine Coaching-Website ein Impressum?
Ja. Sobald Sie geschäftlich auftreten, ist ein vollständiges Impressum nach DDG §5 Pflicht. Das gilt auch für eine Landingpage oder eine Baukasten-Seite.
Was ist beim Datenschutz besonders wichtig?
Kontaktformular, Newsletter und Buchungstools. Jedes erhebt Daten und braucht eine saubere Grundlage in der Datenschutzerklärung.
Sind Baukästen wie Wix oder Jimdo automatisch sicher?
Nein. Sie laden oft Google Fonts extern oder setzen Cookies vor der Einwilligung. Diese Lücken bleiben Ihre Verantwortung als Betreiber.
Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.