Für Fotografen
Ist Ihre Fotografen-Website abmahnsicher?
Bilder sind Daten, und Daten sind angreifbar.
Als Fotograf zeigen Sie Menschen, und genau da liegt das Risiko. Jedes erkennbare Gesicht ist ein personenbezogenes Datum, jede Online-Galerie ein Datenspeicher. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken bei Impressum, Datenschutz, Galerien und Cookies.
Kostenlos. Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.
Warum Fotografen ein besonderes Risiko tragen
Kein anderer Beruf veröffentlicht so viele Bilder von Menschen wie der Fotograf. Hochzeiten, Portraits, Events: Jedes Foto, auf dem jemand erkennbar ist, fällt unter das Recht am eigenen Bild und unter die DSGVO. Dazu kommen Online-Galerien und Kundenbereiche, die Bilder oft auf Servern außerhalb der EU speichern. Aus einem schönen Portfolio wird so schnell eine Sammlung rechtlicher Stolpersteine.
Die 6 häufigsten Lücken auf Fotografen-Websites
1. Fotos ohne Einwilligung
Erkennbare Personen dürfen Sie nur mit dokumentierter Einwilligung zeigen. Das gilt für Recht am eigenen Bild (KunstUrhG §22) und DSGVO gleichermaßen.
2. Online-Galerien im Ausland
Proofing- und Galerie-Tools speichern Bilder oft in den USA. Dieser Drittland-Transfer muss in der Datenschutzerklärung stehen.
3. Unvollständiges Impressum
Auch eine reine Portfolio-Seite braucht ein vollständiges Impressum nach DDG §5 mit Anschrift und Kontakt.
4. Kontaktformular ohne Hinweis
Anfragen für Shootings laufen über Formulare. Ohne Datenschutz-Hinweis und Datenschutzerklärung fehlt die Grundlage.
5. Standortdaten in Bildern
Fotos enthalten oft versteckte EXIF-Daten wie GPS-Koordinaten. Beim Hochladen können so ungewollt Orte preisgegeben werden.
6. Google Fonts & Cookies vom Theme
Portfolio-Themes laden häufig Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.
Der Kern: ein Gesicht ist ein Datum
Sobald eine Person auf einem Bild erkennbar ist, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Veröffentlichen Sie dieses Bild ohne Einwilligung in Ihrem Portfolio, ist das gleich doppelt angreifbar: über das Recht am eigenen Bild und über die DSGVO. Der Scan zeigt Ihnen die technischen Lücken Ihrer Website. Die Einwilligungen selbst gehören in Ihren Shooting-Vertrag, das ersetzt kein Tool.
Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Coaches, Heilpraktiker.
Häufige Fragen
Dürfen Fotografen Kundenfotos einfach zeigen?
Nein. Erkennbare Personen dürfen Sie nur mit dokumentierter Einwilligung veröffentlichen, das verlangen Recht am eigenen Bild und DSGVO.
Braucht eine Portfolio-Seite ein Impressum?
Ja. Sobald Sie gewerblich oder freiberuflich auftreten, ist ein vollständiges Impressum nach DDG §5 Pflicht.
Sind Online-Galerien ein Datenschutzproblem?
Oft ja. Viele speichern Bilder außerhalb der EU. Dieser Transfer und der Dienstleister müssen in der Datenschutzerklärung stehen.
Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.