Ist Ihre Praxis-Website abmahnsicher?
Gesundheitsdaten brauchen besonderen Schutz.

In Ihrer Praxis geht es um Gesundheit, und Gesundheitsdaten stehen unter dem strengsten Schutz der DSGVO. Ein Kontaktformular, das nach Beschwerden fragt, ein Terminbuchungs-Tool, eine lückenhafte Datenschutzerklärung: Genau hier entstehen Abmahn-Risiken. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden.

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Warum Praxis-Websites besonders aufpassen müssen

Heilpraktiker und Therapeuten verarbeiten Gesundheitsdaten, und die gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Kategorien. Schon ein Kontaktformular, das nach Symptomen fragt, oder ein Online-Terminkalender sammeln sensible Informationen. Kommt eine unvollständige Datenschutzerklärung oder ein fehlerhaftes Impressum dazu, ist die Praxis-Website schnell angreifbar.

Die 6 häufigsten Lücken auf Praxis-Websites

1. Gesundheitsdaten im Kontaktformular

Fragt das Formular nach Beschwerden oder Diagnosen, brauchen Sie in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO, nicht nur einen Standard-Hinweis.

2. Berufsrechtliches Impressum

Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat und zuständige Aufsichtsbehörde (meist das Gesundheitsamt) gehören ins Impressum und fehlen oft.

3. Online-Terminbuchung

Tools wie Terminbuchungs-Dienste verarbeiten Patientendaten. Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Eintrag in der Datenschutzerklärung.

4. Datenschutzerklärung ohne Art. 9

Die Datenschutzerklärung muss die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und deren Rechtsgrundlage ausdrücklich benennen. Eine Standard-Vorlage reicht hier selten.

5. Newsletter ohne Double-Opt-in

Praxis-Newsletter brauchen eine bestätigte Einwilligung. Eine Anmeldung ohne Bestätigungsmail ist angreifbar.

6. Cookies & Fonts vom Baukasten

Praxis-Baukästen laden oft Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.

Der Kern: Art. 9 DSGVO gilt fast immer

Sobald auf Ihrer Website Gesundheitsdaten ins Spiel kommen, sei es über ein Formular, eine Terminbuchung oder eine Beschwerdeschilderung, greift der strengste Schutzstandard der DSGVO. Der Scan zeigt Ihnen die technischen und dokumentarischen Lücken Ihrer Website. Wichtig: Werbeaussagen und Heilversprechen nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) prüfen wir nicht, das ist ein eigenes Abmahn-Risiko und gehört in eine anwaltliche Prüfung.

Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Coaches, Fotografen.

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Häufige Fragen

Warum sind Gesundheitsdaten besonders heikel?

Sie gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien und stehen unter dem höchsten Schutz. Formulare mit Symptomen brauchen meist eine ausdrückliche Einwilligung.

Was muss ins Impressum eines Heilpraktikers?

Zusätzlich zu DDG §5 die Berufsbezeichnung, der Verleihungsstaat und die zuständige Aufsichtsbehörde (meist das Gesundheitsamt).

Prüft der Scan auch das HWG?

Nein. Wir prüfen die technische und datenschutzrechtliche Seite. Heilversprechen nach HWG sind ein eigenes Risiko für die anwaltliche Prüfung.

Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.