Ist Ihre Restaurant-Website abmahnsicher?
Reservierung und Bewertungen bergen Risiken.

Moderne Gastro-Websites binden Reservierungssysteme, Bewertungen und Karten ein, und genau diese Dienste verarbeiten Gästedaten, oft im Ausland. Dazu kommen Impressum, Newsletter und Cookie-Banner. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken.

Kostenlos. Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.

Warum Gastro-Websites mehr Daten verarbeiten als gedacht

Eine schöne Restaurant-Seite ist heute selten nur eine Speisekarte. Reservierungstools, Bewertungs-Widgets, Google Maps, ein Newsletter für Stammgäste: Jeder dieser Bausteine verarbeitet personenbezogene Daten, viele davon über Anbieter außerhalb der EU. Kommt ein lückenhaftes Impressum oder ein Cookie-Banner ohne echte Wahl dazu, wird aus dem schönen Auftritt ein Abmahn-Risiko.

Die 6 häufigsten Lücken auf Gastro-Websites

1. Reservierungssystem ohne Vertrag

Reservierungsdienste verarbeiten Gästedaten in Ihrem Auftrag, oft im Ausland. Das braucht einen Vertrag und einen Eintrag in der Datenschutzerklärung.

2. Bewertungen & Karten eingebunden

Eingebundene Bewertungs-Widgets und Google Maps laden Daten Dritter und Tracking, das vor der Einwilligung nicht starten darf.

3. Unvollständiges Impressum

Auch eine reine Restaurant-Seite braucht ein vollständiges Impressum nach DDG §5 mit allen Pflichtangaben.

4. Newsletter ohne Double-Opt-in

Der Newsletter für Stammgäste braucht eine bestätigte Einwilligung. Eine Anmeldung ohne Bestätigungsmail ist angreifbar.

5. Cookie-Banner ohne echte Wahl

Tracking darf erst nach aktiver Zustimmung laden. Ein Banner, das vorher schon Analyse startet, ist angreifbar.

6. Google Fonts vom Design-Theme

Aufwendige Gastro-Themes laden Schriften oft direkt von Google. Das überträgt IP-Adressen und sollte lokal eingebunden werden.

Der Kern: jeder Dienst ist ein Datenfluss

Reservierung, Bewertung, Karte, Newsletter: Jeder eingebundene Dienst leitet Gästedaten weiter, oft an Anbieter außerhalb der EU. Der Scan zeigt Ihnen, welche dieser Dienste auf Ihrer Seite laufen und ob sie sauber dokumentiert sind. Hinweis: Inhaltliche Pflichten wie die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte prüfen wir nicht, das ist ein eigenes Thema.

Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Alle Branchen in der Branchen-Übersicht. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar.

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Häufige Fragen

Sind Reservierungssysteme ein Datenschutzthema?

Ja. Sie verarbeiten Gästedaten, oft im Ausland, und müssen mit Vertrag und Eintrag in der Datenschutzerklärung abgesichert sein.

Braucht eine Restaurant-Website ein Impressum?

Ja. Jede geschäftliche Gastro-Website braucht ein vollständiges Impressum nach DDG §5.

Prüft der Scan auch die Allergenkennzeichnung?

Nein. Wir prüfen die technische und datenschutzrechtliche Seite. Die Allergenkennzeichnung ist ein eigenes Thema.

Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.