Ist Ihre Handwerker-Website abmahnsicher?
Auch die Visitenkarten-Seite zählt.

Viele Handwerksbetriebe denken, eine kleine Firmen-Website ohne Shop brauche kaum Rechtstexte. Das stimmt nicht. Schon das Impressum und ein einfaches Kontaktformular reichen für eine Abmahnung, wenn etwas fehlt. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken.

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Warum auch kleine Firmen-Seiten abgemahnt werden

Eine Handwerker-Website muss kein Onlineshop sein, um abmahnfähig zu sein. Es reicht, dass sie geschäftlich betrieben wird. Genau hier liegt das Missverständnis: Die schnelle Seite vom Neffen oder aus dem Baukasten hat oft kein vollständiges Impressum, keine Datenschutzerklärung und lädt Google Fonts von extern. Das sind die einfachsten Ziele, die es gibt.

Die 6 häufigsten Lücken auf Handwerker-Websites

1. Impressum ohne Kammer-Angaben

Bei zulassungspflichtigen Handwerken gehören Handwerkskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat ins Impressum.

2. Fehlende Datenschutzerklärung

Auch eine reine Firmen-Seite mit Kontaktdaten braucht eine Datenschutzerklärung, sobald sie Daten verarbeitet.

3. Kontakt- und Rückrufformular

Jedes Formular erhebt personenbezogene Daten und braucht einen Datenschutz-Hinweis mit Verweis auf die Datenschutzerklärung.

4. Falsche Umsatzsteuer-Angabe

Kleinunternehmer nach §19 UStG haben keine USt-IdNr. Eine erfundene Nummer ist selbst ein Risiko, weglassen ist hier richtig.

5. Google Maps & Bewertungen

Eingebundene Karten und Bewertungs-Widgets laden Daten Dritter und Tracking, das in der Datenschutzerklärung stehen muss.

6. Google Fonts & Cookies vom Baukasten

Baukästen laden häufig Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.

Der Irrtum: "Das ist doch nur eine kleine Seite"

Genau diese Haltung macht Handwerker-Websites zu leichten Zielen. Ob groß oder klein, geschäftlich heißt: Impressum, Datenschutzerklärung und saubere Technik sind Pflicht. Der Scan zeigt Ihnen in einer Minute, was auf Ihrer Seite fehlt, von der Kammer-Angabe bis zu extern geladenen Schriften.

Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Alle Branchen in der Branchen-Übersicht. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar.

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Häufige Fragen

Braucht meine Visitenkarten-Seite ein Impressum?

Ja. Sobald die Seite geschäftlich ist, gilt die Impressumspflicht nach DDG §5, auch ohne Shop.

Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr angeben?

Nein. Ohne Umsatzsteuer-ID lassen Sie das Feld weg. Eine erfundene Nummer wäre selbst angreifbar.

Ist ein Kontaktformular ein Problem?

Es kann eines sein. Es erhebt Daten und braucht einen Hinweis mit Verweis auf die Datenschutzerklärung.

Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.