Für Physiotherapeuten
Ist Ihre Physio-Website abmahnsicher?
Auch Behandlungsdaten sind streng geschützt.
In einer Physiotherapie-Praxis geht es um Beschwerden und Behandlungen, also um Gesundheitsdaten. Die stehen unter dem strengsten Schutz der DSGVO. Terminbuchung, Kontaktformular und eine lückenhafte Datenschutzerklärung sind die typischen Risiken. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden.
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Warum Physio-Praxen genauer hinschauen sollten
Physiotherapeuten verarbeiten Gesundheitsdaten, sobald es um Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungspläne geht. Diese Daten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Kategorien. Gleichzeitig setzen viele Praxen auf Online-Terminbuchung und Kontaktformulare. Kommt eine unvollständige Datenschutzerklärung oder ein fehlerhaftes Impressum dazu, wird die Website angreifbar.
Die 6 häufigsten Lücken auf Physio-Websites
1. Gesundheitsdaten im Kontaktformular
Fragt das Formular nach Beschwerden, braucht es eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO und einen sorgfältigen Hinweis.
2. Berufsrechtliches Impressum
Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde gehören ins Impressum und fehlen häufig.
3. Online-Terminbuchung
Buchungsdienste verarbeiten Patientendaten in Ihrem Auftrag. Ohne Vertrag und Eintrag in der Datenschutzerklärung entsteht eine Lücke.
4. Datenschutzerklärung ohne Art. 9
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und ihre Rechtsgrundlage müssen ausdrücklich benannt sein. Eine Vorlage reicht selten.
5. Newsletter ohne Double-Opt-in
Ein Praxis-Newsletter braucht eine bestätigte Einwilligung. Eine Anmeldung ohne Bestätigungsmail ist angreifbar.
6. Cookies & Fonts vom Baukasten
Praxis-Baukästen laden oft Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.
Der Kern: Behandlungsdaten sind Art.-9-Daten
Sobald auf Ihrer Website Beschwerden oder Behandlungen ins Spiel kommen, greift der strengste Schutzstandard der DSGVO. Der Scan zeigt Ihnen die technischen und dokumentarischen Lücken Ihrer Website, von der fehlenden Einwilligung im Formular bis zu extern geladenen Schriften. Die Einwilligungen selbst gehören in Ihre Praxis-Dokumentation.
Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Verwandte Berufe: Heilpraktiker, Arztpraxen. Alle in der Branchen-Übersicht.
Häufige Fragen
Warum sind Behandlungsdaten besonders geschützt?
Als Gesundheitsdaten fallen sie unter Art. 9 DSGVO, den höchsten Schutzstandard. Formulare mit Beschwerden brauchen meist eine ausdrückliche Einwilligung.
Braucht die Praxis ein Impressum?
Ja. Vollständiges Impressum nach DDG §5 mit Berufsbezeichnung und zuständiger Aufsichtsbehörde.
Ist die Online-Terminbuchung ein Thema?
Ja. Sie verarbeitet Patientendaten und braucht Vertrag und Eintrag in der Datenschutzerklärung.
Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.