Für Arztpraxen & Zahnärzte
Ist Ihre Praxis-Website abmahnsicher?
Patientendaten sind besonders streng geschützt.
Eine Praxis-Website verarbeitet Patientendaten, und die genießen den höchsten Schutz der DSGVO plus die ärztliche Schweigepflicht. Terminbuchung, Bewertungsportale, Kontaktformulare: Genau hier entstehen Abmahn-Risiken. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken bei Impressum, Datenschutz und Cookies.
Kostenlos. Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.
Warum Praxis-Websites besonders genau geprüft werden
Ärzte und Zahnärzte verarbeiten die sensibelsten Daten überhaupt: Gesundheitsdaten. Die stehen nach Art. 9 DSGVO unter dem strengsten Schutz und zusätzlich unter der ärztlichen Schweigepflicht. Hinzu kommen berufsrechtliche Pflichten der Ärztekammer und immer mehr digitale Dienste wie Online-Terminbuchung und Bewertungsportale. Jede dieser Stellen kann zur Abmahnung führen, wenn die Website sie nicht sauber abbildet.
Die 6 häufigsten Lücken auf Praxis-Websites
1. Patientendaten im Kontaktformular
Fragt das Formular nach Beschwerden, braucht es eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO und einen besonders sorgfältigen Datenschutz-Hinweis.
2. Berufsrechtliches Impressum
Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat, zuständige Ärztekammer und berufsrechtliche Regelungen gehören ins Impressum und fehlen oft.
3. Online-Terminbuchung
Buchungsdienste verarbeiten Patientendaten in Ihrem Auftrag. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und Eintrag in der Datenschutzerklärung entsteht eine Lücke.
4. Bewertungsportale eingebunden
Wird ein Bewertungs-Widget direkt eingebunden, lädt es oft Daten Dritter und Tracking, das in der Datenschutzerklärung stehen muss.
5. Datenschutzerklärung ohne Art. 9
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und ihre Rechtsgrundlage müssen ausdrücklich benannt sein. Eine Standard-Vorlage reicht selten.
6. Cookies & Fonts vom Baukasten
Praxis-Baukästen laden oft Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.
Der Kern: Schweigepflicht trifft Art. 9 DSGVO
Auf einer Praxis-Website treffen zwei strenge Regeln zusammen: die ärztliche Schweigepflicht und der besondere Schutz von Gesundheitsdaten. Der Scan zeigt Ihnen die technischen und dokumentarischen Lücken Ihrer Website. Wichtig: Werbeaussagen nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) prüfen wir nicht, das ist ein eigenes Abmahn-Risiko für die anwaltliche Prüfung.
Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Heilpraktiker, Coaches.
Häufige Fragen
Warum sind Patientendaten so streng geschützt?
Als Gesundheitsdaten fallen sie unter Art. 9 DSGVO und zusätzlich unter die Schweigepflicht nach §203 StGB. Das ist der höchste Schutzstandard.
Was muss ins Impressum einer Arztpraxis?
Zusätzlich zu DDG §5 die Berufsbezeichnung, der Verleihungsstaat, die zuständige Ärztekammer und die berufsrechtlichen Regelungen.
Sind Terminbuchung und Bewertungsportale ein Risiko?
Sie können es sein. Sie verarbeiten Patientendaten und müssen mit Vertrag und Eintrag in der Datenschutzerklärung abgesichert sein.
Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.