Ist Ihre Makler-Website abmahnsicher?
Viele Daten, viele Pflichten.

Makler-Websites sammeln über Anfrage- und Suchformulare besonders viele persönliche Daten und nutzen oft Tracking, um Interessenten erneut anzusprechen. Dazu kommen gewerberechtliche Pflichten wie der Hinweis auf §34c GewO. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken bei Impressum, Datenschutz und Cookies.

Kostenlos. Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.

Warum Makler-Websites ein dankbares Abmahn-Ziel sind

Kaum eine Branche sammelt online so viele persönliche Daten wie die Immobilienvermittlung. Suchprofile, Finanzierungsangaben, Kontaktdaten von Interessenten und Eigentümern laufen über Formulare zusammen. Gleichzeitig nutzen viele Makler Retargeting und Analyse-Tools. Kommt dann ein lückenhaftes Impressum oder eine veraltete Datenschutzerklärung dazu, ist die Website ein leichtes Ziel.

Die 6 häufigsten Lücken auf Makler-Websites

1. Impressum ohne §34c-Hinweis

Der Hinweis auf die Erlaubnis nach §34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde gehört ins Impressum und fehlt häufig.

2. Datenintensive Anfrageformulare

Je mehr ein Formular abfragt, desto wichtiger sind Datenschutz-Hinweis, Rechtsgrundlage und Eintrag in der Datenschutzerklärung.

3. Tracking vor Einwilligung

Retargeting- und Analyse-Tools dürfen erst nach aktiver Zustimmung laden. Starten sie vorher, ist das ein Cookie-Verstoß.

4. Datenschutzerklärung unvollständig

Alle eingesetzten Dienste, von Maps über Immobilienportale bis Analyse, müssen genannt sein. Lücken sind leicht auffindbar.

5. Kontakt- und Bewertungstools

Eingebundene Chat-, Bewertungs- oder Portaldienste übertragen oft Daten an Dritte, teils in Drittländer. Das muss dokumentiert sein.

6. Google Fonts & Cookies vom Theme

Viele Makler-Themes laden Google Fonts extern oder setzen Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.

Der Kern: viele Daten bedeuten viele Angriffsflächen

Jedes zusätzliche Feld im Anfrageformular und jedes Tracking-Tool erhöht die Menge personenbezogener Daten, die Sie verantworten. Genau das macht Makler-Websites zu einem beliebten Ziel. Der Scan zeigt Ihnen die technischen und dokumentarischen Lücken Ihrer Website, von der fehlenden §34c-Angabe bis zum Tracker, der vor der Einwilligung lädt.

Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Coaches, Fotografen.

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Häufige Fragen

Was muss ins Impressum eines Maklers?

Zusätzlich zu DDG §5 der Hinweis auf die Erlaubnis nach §34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde.

Warum sind Anfrageformulare ein Risiko?

Sie sammeln viele Daten, von Suchprofil bis Finanzierung. Das verlangt einen klaren Hinweis und eine saubere Datenschutzerklärung.

Sind Tracking und Retargeting ein Thema?

Ja. Sie dürfen erst nach Einwilligung laden und müssen in der Datenschutzerklärung dokumentiert sein.

Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.