Für Vereine
Ist Ihre Vereins-Website abmahnsicher?
Auch Ehrenamt ist nicht ausgenommen.
Viele Vereine glauben, für sie gelten die Regeln nicht. Doch sobald eine Website öffentlich ist und Mitgliederdaten oder Fotos verarbeitet werden, greifen Impressumspflicht und DSGVO genauso wie bei jedem Unternehmen. Der Scan prüft Ihre Seite in unter 60 Sekunden auf die typischen Lücken.
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Warum Vereine oft unbeabsichtigt angreifbar sind
Vereins-Websites werden meist ehrenamtlich gebaut, oft mit einem Baukasten und ohne juristische Beratung. Genau das schafft Lücken: ein unvollständiges Impressum, Fotos vom letzten Vereinsfest ohne Einwilligung, ein Newsletter an alle Mitglieder ohne saubere Anmeldung. Abmahner unterscheiden nicht zwischen Konzern und Kegelclub. Wer öffentlich auftritt, muss die Regeln einhalten.
Die 6 häufigsten Lücken auf Vereins-Websites
1. Impressum ohne Vorstand
Das Impressum muss den vertretungsberechtigten Vorstand nach §26 BGB und bei e.V. das Registergericht samt Vereinsregisternummer nennen.
2. Fotos von Mitgliedern
Erkennbare Personen brauchen eine Einwilligung. Bei Kindern ist die Zustimmung der Eltern nötig. Gruppenfotos von Festen sind ein Klassiker.
3. Mitgliederdaten ohne Grundlage
Namens-, Geburts- oder Beitragslisten sind personenbezogene Daten und brauchen eine saubere Rechtsgrundlage und Datenschutzerklärung.
4. Newsletter ohne Double-Opt-in
Auch der Vereins-Rundbrief braucht eine bestätigte Einwilligung. Eine Anmeldung ohne Bestätigungsmail ist angreifbar.
5. Kontaktformular ohne Hinweis
Jedes Formular erhebt Daten und braucht einen Datenschutz-Hinweis mit Verweis auf die Datenschutzerklärung.
6. Google Fonts & Cookies vom Baukasten
Baukästen laden oft Google Fonts extern oder setzen Tracking-Cookies vor der Einwilligung. Das bleibt Ihre Verantwortung.
Der Irrtum: "Wir sind doch nur ein Verein"
Die DSGVO und die Impressumspflicht unterscheiden nicht zwischen kommerziell und ehrenamtlich. Ein öffentlich erreichbarer Verein mit Website, Mitgliederliste oder Fotogalerie hat dieselben Pflichten wie ein Unternehmen. Der Scan zeigt Ihnen die technischen und dokumentarischen Lücken Ihrer Vereins-Website, damit aus gutem Engagement kein teures Versehen wird.
Passende Einzelprüfungen: DSGVO-Check der Datenschutzerklärung, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check, Google-Fonts-Check. Aktuelle Entwicklungen im Abmahn-Radar. Weitere Berufsgruppen: Coaches, Fotografen.
Häufige Fragen
Braucht ein Verein ein Impressum?
Ja. Eine öffentliche Vereins-Website braucht ein Impressum nach DDG §5 mit Vorstand und, bei e.V., Registergericht und Vereinsregisternummer.
Dürfen wir Fotos vom Vereinsfest zeigen?
Nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen. Bei Kindern braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Gilt die DSGVO auch ehrenamtlich?
Ja. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen kommerziell und ehrenamtlich, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Hinweis: Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine rechtsverbindliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.