Barrierefreiheit ist seit 28.06.2025 Pflicht.
Ist Ihre Website konform?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet kommerzielle Websites zu technischer Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Bußgelder bis 100.000 Euro pro Verstoß. Der Scan prüft Ihre Seite automatisch mit axe-core, dem Industriestandard für Accessibility-Tests.

Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.

Was das BFSG technisch verlangt

Das BFSG übernimmt die Kriterien der WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines). Das sind die gleichen Standards, die auch für Behörden-Websites seit Jahren gelten. Neu ist: Jetzt gelten sie für die Privatwirtschaft, sobald Sie mit Verbrauchern digital interagieren.

1. Kontrast & Farben

Text muss mindestens 4,5:1 Kontrast zum Hintergrund haben (große Schrift: 3:1). Farbe darf nicht das einzige Mittel zur Information sein.

2. Alt-Texte für Bilder

Jedes informative Bild braucht einen Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="". Icon-Buttons brauchen aria-label.

3. Formular-Labels

Jedes Eingabefeld muss ein sichtbares Label haben. Platzhalter-Text allein reicht nicht. Placeholder verschwinden beim Tippen.

4. Tastatur-Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein. Fokus muss sichtbar sein. Keine Tastatur-Fallen.

5. Überschriften-Hierarchie

H1 → H2 → H3, keine Ebene überspringen. Screenreader nutzen Headings zur Navigation.

6. ARIA & Landmarks

Gültige ARIA-Rollen, korrekte Attribute, genau ein <main>-Element, logische Landmark-Struktur.

7. Link- & Button-Texte

Aussagekräftig sein. "Hier klicken" reicht nicht. Icon-Links brauchen aria-label (z.B. "Startseite").

8. Sprache & Struktur

<html lang="de"> setzen, gültiger <title>, Skip-Link zum Hauptinhalt, keine doppelten IDs.

Wen das BFSG trifft

Onlineshops aller Größen, Buchungsportale, Banken, E-Ticketing, E-Books, Personenbeförderung, aber auch Websites mit Vertragsabschluss, Terminbuchung oder Kontaktformular für B2C-Kunden. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen — nicht aber bei Produkten wie Shops. Im Zweifel: Die Marktüberwachung entscheidet, und Abmahnkanzleien testen die Grauzonen.

Was der Scan automatisch findet (und was nicht)

Unser Scanner injiziert axe-core in Ihre Seite. Das ist der Accessibility-Standard, den Microsoft, Google und Adobe intern nutzen. Geprüft werden über 80 WCAG-Regeln automatisiert: Kontrast, Labels, ARIA, Heading-Order, Landmarks, duplicate-id, html-lang, bypass, focus-order.

Ehrlich: Automatische Tools finden rund 30-40% aller Barrieren. Screenreader-Usability, Untertitel-Qualität, echte Tastatur-Flows und Verständlichkeit in einfacher Sprache brauchen menschliche Prüfung. Unser Check ist die technische Erst-Einschätzung — keine vollständige BITV-Konformitätserklärung. Aber er findet genau die Fehler, die Abmahnkanzleien als Erstes scannen werden.

Jetzt kostenlos prüfen

Der Scan zeigt die Top-10-Barrieren mit konkreten Stellen im Quellcode und laiengerechten Quick-Fix-Anleitungen.

Website-URL eingeben und prüfen

Weiterführende Prüfungen: DSGVO-Check nach Art. 13, Impressum-Check nach DDG §5, Cookie-Banner-Check nach TDDDG §25, Google-Fonts-Check. Übersicht der Streitwerte im Artikel Was kostet eine Abmahnung.

Dies ist eine technische Compliance-Einschätzung auf Basis bekannter Rechtsprechung und Best Practices, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für rechtsverbindliche BFSG-Prüfung bitte einen Fachanwalt für IT-Recht oder eine zertifizierte Prüfstelle hinzuziehen.