Urteil
EuGH Planet49: Vorangekreuzte Cookies sind ungültig
Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (Rs. C-673/17 "Planet49"): Vorangekreuzte Checkboxen im Cookie-Banner stellen keine gültige Einwilligung dar. Seitdem gilt: Wer Analyse- oder Marketing-Cookies setzt, braucht eine aktive, informierte Einwilligung. Kein Opt-out. Kein "Weitersurfen = Einwilligung".
Kein Tracking. Keine Cookies. Keine Registrierung.
Was hat der EuGH entschieden?
Planet49 betrieb ein Online-Gewinnspiel. Wer mitmachen wollte, musste ein Häkchen bestätigen, das schon voreingestellt war. Dieses Häkchen erlaubte Cookies. Die Verbraucherzentrale klagte dagegen. Die zentrale Frage: Darf eine Website Cookies setzen, wenn der Nutzer gar nicht aktiv zugestimmt hat?
Aktiv zustimmen
Der Besucher muss selbst klicken. Ein voreingestelltes Häkchen zählt nicht. Wer Cookies will, muss aktiv "Ja" sagen.
Klar informieren
Welche Cookies werden gesetzt? Wofür? Wie lange? Das muss verständlich erklärt sein, bevor der Besucher zustimmt.
Freiwillig
Die Website muss auch ohne Cookie-Einwilligung nutzbar sein. "Entweder du akzeptierst alles oder du kommst nicht rein" ist nicht erlaubt.
Einfach widerrufbar
Wer zugestimmt hat, muss das jederzeit zurücknehmen können. Die Cookie-Einstellungen müssen leicht erreichbar sein.
Welche Bußgelder drohen?
Bußgelder bis 300.000 € sind möglich. Dazu kommen DSGVO-Strafen bis 20 Millionen Euro. In der Praxis kosten Abmahnungen wegen fehlerhafter Cookie-Banner zwischen 2.000 und 10.000 €.
So sieht ein korrekter Cookie-Banner aus
Echte Auswahl
"Alle akzeptieren" und "Nur notwendige" müssen gleich groß und gleich sichtbar sein. Kein Verstecken des Ablehnen-Buttons.
Nichts vorausgewählt
Marketing- und Analyse-Cookies müssen ausgeschaltet sein. Der Besucher schaltet sie selbst ein, wenn er will.
Verständliche Infos
Welche Dienste setzen Cookies? Wie lange? Wofür? Das muss klar erklärt sein, bevor der Besucher entscheidet.
Ist Ihr Cookie-Banner rechtskonform?
Der Abmahn-Shield Scanner prüft, ob Cookies vor der Einwilligung gesetzt werden und ob der Banner die Anforderungen erfüllt.
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