Rechtsprechung
DSGVO-Schadensersatz: Wann Websitebetreiber zahlen müssen
Art. 82 DSGVO gibt jedem Betroffenen einen Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen. Deutsche Gerichte sprechen regelmäßig 100 bis 5.000 € pro Betroffenen zu. Häufigste Verstöße bei Websites: Google Fonts CDN, fehlerhafte Cookie-Banner und fehlende Datenschutzerklärung.
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Wichtige Urteile zum DSGVO-Schadensersatz
EuGH: Kontrollverlust ist ein Schaden (2023)
Die Österreichische Post gab Daten weiter. Der EuGH entschied: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht für Schadensersatz. Aber wenn jemand die Kontrolle über seine Daten verliert, ist das bereits ein Schaden.
Google Fonts: 100 € pro Besucher (2022)
Eine Website lud Schriftarten von Google. Dabei ging die IP-Adresse jedes Besuchers an Google in die USA. Das LG München sprach 100 € Schadensersatz zu. Es folgte eine Abmahnwelle.
EuGH: Kein Mindestbetrag (2024)
Auch kleine Beträge unter 100 € sind als Schadensersatz möglich. Das Gericht muss jeden Fall einzeln bewerten. Es gibt keine Bagatellgrenze.
BGH: Auskunft verweigert = Schadensersatz (2023)
Wer eine DSGVO-Auskunft nicht vollständig beantwortet, muss zahlen. Der BGH bestätigte: Schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten begründet Schadensersatz.
Typische Schadensersatzbeträge
Google Fonts CDN: 100 € pro Besucher. Fehlende Datenschutzerklärung: 500 bis 1.500 €. Unerlaubte Weitergabe von E-Mail-Adressen: 1.000 bis 3.000 €. Datenleck mit sensiblen Daten: 2.000 bis 5.000 €. Dazu kommen Anwaltskosten und Unterlassungserklärungen.
So schützen Sie sich
Datenschutzerklärung vollständig
Jeder Dienst auf Ihrer Website muss in der Datenschutzerklärung stehen. Google Analytics, YouTube, Kontaktformulare. Alles.
Keine Daten in die USA ohne Grund
Google Fonts, YouTube, Analytics: Wenn Daten in die USA fließen, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage. Ohne Einwilligung geht es nicht.
Cookie-Banner richtig einrichten
Keine voreingestellten Häkchen. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Akzeptieren. Und vor der Zustimmung darf kein Cookie gesetzt werden.
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