Widerrufsbelehrung fehlt oder ist fehlerhaft?
Das kann teuer werden.

Die Widerrufsbelehrung ist Pflicht in jedem Onlineshop der an Verbraucher verkauft. Fehlt sie oder ist sie veraltet, drohen Abmahnungen mit Streitwerten ab 2.500 €. Und die Widerrufsfrist verlängert sich von 14 Tagen auf über 12 Monate.

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Was muss in die Widerrufsbelehrung?

Das Gesetz schreibt genau vor, was Verbraucher vor dem Kauf wissen müssen. Die Anforderungen stehen in Art. 246a EGBGB. Hier die wichtigsten Punkte:

14 Tage Widerrufsrecht

Der Kunde darf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Diese Frist muss klar genannt werden.

Name und Anschrift

Der vollständige Name und die Postanschrift des Unternehmers müssen in der Belehrung stehen. Nicht nur im Impressum.

Muster-Widerrufsformular

Ein vorausgefülltes Formular muss beigefügt sein. Der Kunde darf es nutzen, muss aber nicht. Es muss aber vorhanden sein.

Rücksendekosten

Wer zahlt die Rücksendung? Das muss vorher klar sein. Ohne diesen Hinweis tragen Sie als Händler die Kosten.

Was passiert wenn die Belehrung fehlt?

Ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage. Das heißt: Kunden können fast ein Jahr lang jeden Kauf rückgängig machen. Zusätzlich drohen Abmahnungen. Typische Streitwerte: 2.500 bis 10.000 €.

Häufige Fehler in der Praxis

Veraltetes Muster

Viele Shops nutzen noch Vorlagen von vor 2014. Das Gesetz wurde seitdem mehrfach geändert. Eine alte Belehrung schützt nicht.

Nur im PDF versteckt

Die Widerrufsbelehrung muss leicht erreichbar sein. Ein PDF-Download reicht nicht. Sie muss direkt auf der Website stehen.

Kein Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular wird oft vergessen. Es ist aber gesetzlich vorgeschrieben und muss separat verfügbar sein.

Hat Ihr Shop eine korrekte Widerrufsbelehrung?

Der Abmahn-Shield Scanner prüft, ob eine Widerrufsbelehrung vorhanden ist und ob die wichtigsten Pflichtangaben enthalten sind.

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